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Cyrulik, Kamila: Was hindert Menschen mit Migrationshintergrund daran, Ansprüche aus dem AGG geltend zu machen?
Was hindert Menschen mit Migrationshintergrund daran, Ansprüche aus dem AGG geltend zu machen? , Das Diskriminierungsverbot aufgrund von "Rasse" oder ethnischer Herkunft und seine Umsetzung in der deutschen Antidiskriminierungspolitik , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Dank eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten interdisziplinären Projektes wurde die Geschichte einer der frühesten und bedeutendsten Sammlungen von Altertümern der römischen Nordwestprovinzen aus dem Zeitalter des Humanismus untersucht. Als Grundlage künftiger archäologischer, epigraphischer, landes- und kunstgeschichtlicher Forschungen entstand ein ausführlicher Katalog der Blankenheimer Steindenkmäler von ihrer Entdeckung bis zu ihrem heutigen Verbleib. Erstmals veröffentlichte und übersetzte Schriftquellen erlauben es, die Erwerbsstrategien von Graf Hermann von Manderscheid-Blankenheim (1535-1604), das Netzwerk, das ihm zu Verfügung stand, und Vorbilder seiner Sammeltätigkeit zu erschließen. Die Präsentation der Steindenkmäler in Umwehrung und Garten seiner Burgresidenz Blankenheim wird rekonstruiert. In einem Gesamtüberblick werden die übrigen Sammlungen regionaler Römersteine des 16. Jahrhunderts im deutschen Sprachraum vergleichend vorgestellt. Der Sammlungsgründer Graf Hermann baute seine Antikensammlungen einschließlich der Münzen und Kleinfunde im Geist eines humanistisch geprägten Bildungshabitus auf. Sie sollten seine aristokratische Virtus zur Schau stellen und seinen Anspruch auf ein herausragendes kulturelles Prestige in der Adelswelt des Reiches geltend machen. (Noelke, Peter~Hanel, Norbert~Pauly, Peter)
Dank eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten interdisziplinären Projektes wurde die Geschichte einer der frühesten und bedeutendsten Sammlungen von Altertümern der römischen Nordwestprovinzen aus dem Zeitalter des Humanismus untersucht. Als Grundlage künftiger archäologischer, epigraphischer, landes- und kunstgeschichtlicher Forschungen entstand ein ausführlicher Katalog der Blankenheimer Steindenkmäler von ihrer Entdeckung bis zu ihrem heutigen Verbleib. Erstmals veröffentlichte und übersetzte Schriftquellen erlauben es, die Erwerbsstrategien von Graf Hermann von Manderscheid-Blankenheim (1535-1604), das Netzwerk, das ihm zu Verfügung stand, und Vorbilder seiner Sammeltätigkeit zu erschließen. Die Präsentation der Steindenkmäler in Umwehrung und Garten seiner Burgresidenz Blankenheim wird rekonstruiert. In einem Gesamtüberblick werden die übrigen Sammlungen regionaler Römersteine des 16. Jahrhunderts im deutschen Sprachraum vergleichend vorgestellt. Der Sammlungsgründer Graf Hermann baute seine Antikensammlungen einschließlich der Münzen und Kleinfunde im Geist eines humanistisch geprägten Bildungshabitus auf. Sie sollten seine aristokratische Virtus zur Schau stellen und seinen Anspruch auf ein herausragendes kulturelles Prestige in der Adelswelt des Reiches geltend machen. , Dank eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten interdisziplinären Projektes wurde die Geschichte einer der frühesten und bedeutendsten Sammlungen von Altertümern der römischen Nordwestprovinzen aus dem Zeitalter des Humanismus untersucht. Als Grundlage künftiger archäologischer, epigraphischer, landes- und kunstgeschichtlicher Forschungen entstand ein ausführlicher Katalog der Blankenheimer Steindenkmäler von ihrer Entdeckung bis zu ihrem heutigen Verbleib. Erstmals veröffentlichte und übersetzte Schriftquellen erlauben es, die Erwerbsstrategien von Graf Hermann von Manderscheid-Blankenheim (1535-1604), das Netzwerk, das ihm zu Verfügung stand, und Vorbilder seiner Sammeltätigkeit zu erschließen. Die Präsentation der Steindenkmäler in Umwehrung und Garten seiner Burgresidenz Blankenheim wird rekonstruiert. In einem Gesamtüberblick werden die übrigen Sammlungen regionaler Römersteine des 16. Jahrhunderts im deutschen Sprachraum vergleichend vorgestellt. Der Sammlungsgründer Graf Hermann baute seine Antikensammlungen einschließlich der Münzen und Kleinfunde im Geist eines humanistisch geprägten Bildungshabitus auf. Sie sollten seine aristokratische Virtus zur Schau stellen und seinen Anspruch auf ein herausragendes kulturelles Prestige in der Adelswelt des Reiches geltend machen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20220323, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Beihefte der Bonner Jahrbücher des Landschaftsverbandes Rheinland, Rheinisches Landesmuseum Bonn und Verein von Altertumsfreunden im Rheinlande#60#, Autoren: Noelke, Peter~Hanel, Norbert~Pauly, Peter, Redaktion: LVR Amt für Denkmalpflege~LVR-Landesmuseum Bonn~Verein von Altertumsfreunden im Rheinlande, Seitenzahl/Blattzahl: 518, Abbildungen: 135 Abbildungen, 67 Tafeln, Keyword: Antiken; Beiheft; Bonner Jahrbücher; Deutsche Forschungsgemeinschaft; Graf Hermann von Manderscheid-Blankenheim; Humanismus; Manderscheid-Blankenheim; Sammlung, Fachschema: Europa / Geschichte, Kulturgeschichte~Geschichte / Einführung, Gesamtdarstellung, Überblick, Fachkategorie: Geschichte allgemein und Weltgeschichte, Imprint-Titels: Beihefte der Bonner Jahrbücher des Landschaftsverbandes Rheinland, Rheinisches Landesmuseum Bonn und Verein von Altertumsfreunden im Rheinlande, Warengruppe: HC/Geschichte/Allgemeines/Lexika, Fachkategorie: Europäische Geschichte, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: wbg Philipp von Zabern, Verlag: wbg Philipp von Zabern, Verlag: wbg Philipp von Zabern, Länge: 302, Breite: 220, Höhe: 46, Gewicht: 2510, Produktform: Gebunden, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Germanistik - Sonstiges, Note: 2,0, Europa-Universität Flensburg (ehem. Universität Flensburg) (Institut für Philosophie und Germanistik), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Begriff der Wahrheit und der Wahrhaftigkeit haben sich bereits die Philosophen der Anfänge, wie Platon und Aristoteles, beschäftigt. Augustinus ließ verlauten, dass das Wahrhaftigsein als ein Grundstreben der Seele nach Wahrheit zu verstehen ist. Der deutsche Philosoph Friedrich Kirchner nennt es einen menschlichen Trieb, die Wahrheit geltend zu machen. Auf den zweiten Blick jedoch erweist sich diese Forderung als ein tückisches Unterfangen, wollten wir sie auf Medien, insbesondere Theater und Film, übertragen: Erfolgt eine Umsetzung dieser Forderung in den genannten Medien? Entspricht das menschliche Rezeptionsverhalten dieser Forderung oder entweicht der Mensch der Realität? Sollen Theater und Film als Genussmittel oder Lehrmedien verstanden werden? Welche Verantwortung tragen sie und wie gehen wir mit dieser Verantwortung um? Welche Rolle erfüllt der in ihnen agierende Schauspieler? An welcher Stelle verschwindet die Grenze zwischen Wahrheit und Illusion ? Der Anwendungsbereich dieser Fragen soll sich in dieser Arbeit hauptsächlich auf die Schauspielkunst beziehen. Denis Diderot begründet mit seiner Theorie eine Opposition zur aristokratischen Tragödie. Diderot fordert das Bildnis der Natur, den Schauspieler als kühlen und überlegten Denker, der nur Spiegel des äußeren Geschehens ist und somit der Wahrheit zweckdienlich sein kann. Diesen Schauspieler nennt er den Wahrhaftigen. Mit seiner Auffassung nimmt Diderot wesentlichen Einfluss auf die spätere Theorie Bertolt Brechts. Des Weiteren soll im Verlauf der Arbeit auf die Aktualität der Debatte um die Wahrhaftigkeit in dem neueren Medium Film hingewiesen werden. Der Schwerpunkt des Untersuchungsgegenstandes wird sich hierbei vom Schauspieler auf den Rezipienten verlagern. Denn das Paradox lässt sich hier in einer Person begreifen: Forderung und Rezeptionsverhalten stehen sich einander gegenüber. Auf Grund dessen können mögliche rezeptionsästhetische Gründe beim Rezipienten selbst erörtert werden. In diesem Zusammenhang wird es weiter Aufgabe sein, die Beliebtheit von Illusion anstelle von Wahrheitsvermittlung in den Medien zu verdeutlichen und Erklärungsansätze zu finden. (Wrocklage, Finja Christin)
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Germanistik - Sonstiges, Note: 2,0, Europa-Universität Flensburg (ehem. Universität Flensburg) (Institut für Philosophie und Germanistik), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Begriff der Wahrheit und der Wahrhaftigkeit haben sich bereits die Philosophen der Anfänge, wie Platon und Aristoteles, beschäftigt. Augustinus ließ verlauten, dass das Wahrhaftigsein als ein Grundstreben der Seele nach Wahrheit zu verstehen ist. Der deutsche Philosoph Friedrich Kirchner nennt es einen menschlichen Trieb, die Wahrheit geltend zu machen. Auf den zweiten Blick jedoch erweist sich diese Forderung als ein tückisches Unterfangen, wollten wir sie auf Medien, insbesondere Theater und Film, übertragen: Erfolgt eine Umsetzung dieser Forderung in den genannten Medien? Entspricht das menschliche Rezeptionsverhalten dieser Forderung oder entweicht der Mensch der Realität? Sollen Theater und Film als Genussmittel oder Lehrmedien verstanden werden? Welche Verantwortung tragen sie und wie gehen wir mit dieser Verantwortung um? Welche Rolle erfüllt der in ihnen agierende Schauspieler? An welcher Stelle verschwindet die Grenze zwischen Wahrheit und Illusion ? Der Anwendungsbereich dieser Fragen soll sich in dieser Arbeit hauptsächlich auf die Schauspielkunst beziehen. Denis Diderot begründet mit seiner Theorie eine Opposition zur aristokratischen Tragödie. Diderot fordert das Bildnis der Natur, den Schauspieler als kühlen und überlegten Denker, der nur Spiegel des äußeren Geschehens ist und somit der Wahrheit zweckdienlich sein kann. Diesen Schauspieler nennt er den Wahrhaftigen. Mit seiner Auffassung nimmt Diderot wesentlichen Einfluss auf die spätere Theorie Bertolt Brechts. Des Weiteren soll im Verlauf der Arbeit auf die Aktualität der Debatte um die Wahrhaftigkeit in dem neueren Medium Film hingewiesen werden. Der Schwerpunkt des Untersuchungsgegenstandes wird sich hierbei vom Schauspieler auf den Rezipienten verlagern. Denn das Paradox lässt sich hier in einer Person begreifen: Forderung und Rezeptionsverhalten stehen sich einander gegenüber. Auf Grund dessen können mögliche rezeptionsästhetische Gründe beim Rezipienten selbst erörtert werden. In diesem Zusammenhang wird es weiter Aufgabe sein, die Beliebtheit von Illusion anstelle von Wahrheitsvermittlung in den Medien zu verdeutlichen und Erklärungsansätze zu finden. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20090909, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Wrocklage, Finja Christin, Auflage: 09002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 52, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Sprachwissenschaft/Allg. u. vergl. Sprachwiss., Fachkategorie: Literatur: Geschichte und Kritik, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 5, Gewicht: 90, Produktform: Kartoniert, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, eBook EAN: 9783640422449, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Europa, Note: Sehr gut, Universität Wien (Institut für Wirtschafts und Sozialgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Wie gelangten junge Menschen an Musik bzw. an neu aufkommende Musikstile? Als nicht minder wichtig stellte sich die Frage heraus, wie neue Musikrichtungen von der jeweiligen dominanten Elterngeneration aufgenommen wurden und inwiefern diese eine Gefährdung althergebrachter Werte und Normen bedeuteten. Anders formuliert: Wie wirkten sich die wechselnden politischen Verhältnisse auf die Hörgewohnheiten jugendlicher Musikliebhaber aus? Es war weiters von Interesse, ob Musik bereits in jenem frühen Stadium der Kommerzialisierung ihren Einfluss als Distinktionsmittel der Jugend zur Abgrenzung gegen konkurrierende Jugendgruppen, Eltern oder politische Systeme geltend machen konnte. Ein ausgiebiger Rückblick auf die Entwicklungsgeschichte von Grammophon, Schallplatte und Radio soll verdeutlichen, wie bahnbrechend sich diese Erfindungen auf die Musikrezeption auswirkten. Plötzlich konnte zu jeder beliebigen Zeit und an jedem beliebigen Ort die bevorzugte Musik gehört werden. Erstmals etablierte sich ein Markt, der Musik zum Massenkonsumgut machte, das im Laufe der Zeit für immer breitere Bevölkerungsschichten zugänglich wurde. Dem Jazz und seiner Entwicklungsgeschichte wurde deshalb viel Platz eingeräumt, da es sich um die erste massenkompatible Unterhaltungsmusik der westlichen Welt handelte. Lange bevor Rock¿n¿Roll die Nachkriegsjugend ¿befreite¿, sorgten jazzähnliche Klänge und dazugehörige Modetänze aus Amerika für Wertediskussionen. Da Österreich Anteil an der technischen Entwicklung des Radios hatte, wurde versucht, nach einer kurzen historischen Einführung, anhand einer Darstellung des österreichischen Senderausbaus und der Teilnehmerzahlen die Breitenwirkung des neuen Mediums zu ermitteln. Kulturpolitische Maßnahmen der Nationalsozialisten waren von besonderem Interesse, da sie das Musikleben der Jugend außerordentlich prägten. Wie gezeigt werden wird, ließen sich Jazz und Swing auch unter der nationalsozialistischen Diktatur nicht auslöschen und entwickelten sich zum Kennzeichen des Protests der Swing-Jugend und Schlurfs. Sofort nach der Befreiung Österreichs durch die Alliierten Truppen begann sich eine österreichische Musikszene zu entfalten. Starken Einfluss übte auf Anhieb die amerikanische Besatzungsmacht aus, deren beispielloser Propaganda von den restlichen Besatzungsmächten nichts entgegenzusetzen war. Amerikanische Soldatensender in und um Österreich herum spielten jene Musik, die sieben Jahre lang zurückgedrängt wurde. (Merighi, Andreas)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Europa, Note: Sehr gut, Universität Wien (Institut für Wirtschafts und Sozialgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Wie gelangten junge Menschen an Musik bzw. an neu aufkommende Musikstile? Als nicht minder wichtig stellte sich die Frage heraus, wie neue Musikrichtungen von der jeweiligen dominanten Elterngeneration aufgenommen wurden und inwiefern diese eine Gefährdung althergebrachter Werte und Normen bedeuteten. Anders formuliert: Wie wirkten sich die wechselnden politischen Verhältnisse auf die Hörgewohnheiten jugendlicher Musikliebhaber aus? Es war weiters von Interesse, ob Musik bereits in jenem frühen Stadium der Kommerzialisierung ihren Einfluss als Distinktionsmittel der Jugend zur Abgrenzung gegen konkurrierende Jugendgruppen, Eltern oder politische Systeme geltend machen konnte. Ein ausgiebiger Rückblick auf die Entwicklungsgeschichte von Grammophon, Schallplatte und Radio soll verdeutlichen, wie bahnbrechend sich diese Erfindungen auf die Musikrezeption auswirkten. Plötzlich konnte zu jeder beliebigen Zeit und an jedem beliebigen Ort die bevorzugte Musik gehört werden. Erstmals etablierte sich ein Markt, der Musik zum Massenkonsumgut machte, das im Laufe der Zeit für immer breitere Bevölkerungsschichten zugänglich wurde. Dem Jazz und seiner Entwicklungsgeschichte wurde deshalb viel Platz eingeräumt, da es sich um die erste massenkompatible Unterhaltungsmusik der westlichen Welt handelte. Lange bevor Rock¿n¿Roll die Nachkriegsjugend ¿befreite¿, sorgten jazzähnliche Klänge und dazugehörige Modetänze aus Amerika für Wertediskussionen. Da Österreich Anteil an der technischen Entwicklung des Radios hatte, wurde versucht, nach einer kurzen historischen Einführung, anhand einer Darstellung des österreichischen Senderausbaus und der Teilnehmerzahlen die Breitenwirkung des neuen Mediums zu ermitteln. Kulturpolitische Maßnahmen der Nationalsozialisten waren von besonderem Interesse, da sie das Musikleben der Jugend außerordentlich prägten. Wie gezeigt werden wird, ließen sich Jazz und Swing auch unter der nationalsozialistischen Diktatur nicht auslöschen und entwickelten sich zum Kennzeichen des Protests der Swing-Jugend und Schlurfs. Sofort nach der Befreiung Österreichs durch die Alliierten Truppen begann sich eine österreichische Musikszene zu entfalten. Starken Einfluss übte auf Anhieb die amerikanische Besatzungsmacht aus, deren beispielloser Propaganda von den restlichen Besatzungsmächten nichts entgegenzusetzen war. Amerikanische Soldatensender in und um Österreich herum spielten jene Musik, die sieben Jahre lang zurückgedrängt wurde. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20070725, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Merighi, Andreas, Auflage: 07002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 160, Region: Europa, Warengruppe: HC/Völkerkunde, Fachkategorie: Europäische Geschichte, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 12, Gewicht: 241, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die rechtliche Betreuung ist als Teil des Familienrechts ausgestaltet, welches im Wesentlichen im vierten Buch des BGB geregelt ist. Neben elterlicher Sorge, Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft bildet die Betreuung das vierte familienrechtliche Fürsorgeverhältnis. Zwischen Betreuer und Betreutem besteht ein zivilrechtliches, der Geschäftsführung ohne Auftrag ähnliches, gesetzliches Schuldverhältnis. Ebenso wie Eltern, Vormund und Pfleger steht auch dem Betreuer die ihm verliehene Rechtsmacht als fremdnützige Befugnis, als ¿Pflichtrecht¿ zu. Anders als die Eltern, denen das Elternrecht nach Art. 6 Abs.2 S.1 GG als natürliches Recht zusteht, leitet der Betreuer diese Befugnisse aber aus einer staatlichen Verleihung ab. Er handelt somit unter der Aufsicht des Staates. Das Rechts-verhältnis zwischen Betreuer und Betroffenem gehört zwar zum Privatrecht, aber die staatlichen Behörden sind aufgrund der Bestellung von vornherein am Verfahren beteiligt. Die staatliche Aufsicht ist eine hoheitliche Aufgabe, die der Staat so wahrnehmen muss, dass die grundrechtlich garantierten Rechtsgüter des Be-treuten auch dem Betreuer gegenüber effektiv geschützt werden. Die Bedeutung der Grundrechte des Betreuten erschöpft sich aber keineswegs auf das Verhältnis zum Betreuer. Dem Betroffe-nen wird ja gerade deswegen ein Betreuer zur Seite gestellt, weil er seine Rechte nicht in ausreichendem Umfang selbst vertreten kann. Der Betreuer ist daher gleichzeitig Sachwalter der Grund-rechte des Betreuten und kraft seines Amtes berufen, diese der staatlichen Gewalt gegenüber geltend zu machen. Es entsteht so ein Dreiecksverhältnis, in dem die wechselseitige Kontrolle des Betreuers durch staatliche Aufsicht und des Handelns der Staats-gewalt durch den Betreuer den Grundrechten des Betreuten zur möglichst effektiven Durchsetzung verhelfen sollen. II. Frage In dieser Diplomarbeit soll die Frage untersucht und letztendlich beantwortet werden, welche Maßnahmen das Vormundschaftsgericht im Rahmen der Aufsichtspflicht ergreifen kann. Des Weiteren soll festgestellt werden, in wie vielen Fällen die untersuchten Vormundschaftsgerichte in dem Untersuchungszeitraum durch Aufsichtsmaßnahmen eingreifen mussten. (Werle, Stephan)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die rechtliche Betreuung ist als Teil des Familienrechts ausgestaltet, welches im Wesentlichen im vierten Buch des BGB geregelt ist. Neben elterlicher Sorge, Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft bildet die Betreuung das vierte familienrechtliche Fürsorgeverhältnis. Zwischen Betreuer und Betreutem besteht ein zivilrechtliches, der Geschäftsführung ohne Auftrag ähnliches, gesetzliches Schuldverhältnis. Ebenso wie Eltern, Vormund und Pfleger steht auch dem Betreuer die ihm verliehene Rechtsmacht als fremdnützige Befugnis, als ¿Pflichtrecht¿ zu. Anders als die Eltern, denen das Elternrecht nach Art. 6 Abs.2 S.1 GG als natürliches Recht zusteht, leitet der Betreuer diese Befugnisse aber aus einer staatlichen Verleihung ab. Er handelt somit unter der Aufsicht des Staates. Das Rechts-verhältnis zwischen Betreuer und Betroffenem gehört zwar zum Privatrecht, aber die staatlichen Behörden sind aufgrund der Bestellung von vornherein am Verfahren beteiligt. Die staatliche Aufsicht ist eine hoheitliche Aufgabe, die der Staat so wahrnehmen muss, dass die grundrechtlich garantierten Rechtsgüter des Be-treuten auch dem Betreuer gegenüber effektiv geschützt werden. Die Bedeutung der Grundrechte des Betreuten erschöpft sich aber keineswegs auf das Verhältnis zum Betreuer. Dem Betroffe-nen wird ja gerade deswegen ein Betreuer zur Seite gestellt, weil er seine Rechte nicht in ausreichendem Umfang selbst vertreten kann. Der Betreuer ist daher gleichzeitig Sachwalter der Grund-rechte des Betreuten und kraft seines Amtes berufen, diese der staatlichen Gewalt gegenüber geltend zu machen. Es entsteht so ein Dreiecksverhältnis, in dem die wechselseitige Kontrolle des Betreuers durch staatliche Aufsicht und des Handelns der Staats-gewalt durch den Betreuer den Grundrechten des Betreuten zur möglichst effektiven Durchsetzung verhelfen sollen. II. Frage In dieser Diplomarbeit soll die Frage untersucht und letztendlich beantwortet werden, welche Maßnahmen das Vormundschaftsgericht im Rahmen der Aufsichtspflicht ergreifen kann. Des Weiteren soll festgestellt werden, in wie vielen Fällen die untersuchten Vormundschaftsgerichte in dem Untersuchungszeitraum durch Aufsichtsmaßnahmen eingreifen mussten. , Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die rechtliche Betreuung ist als Teil des Familienrechts ausgestaltet, welches im Wesentlichen im vierten Buch des BGB geregelt ist. Neben elterlicher Sorge, Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft bildet die Betreuung das vierte familienrechtliche Fürsorgeverhältnis. Zwischen Betreuer und Betreutem besteht ein zivilrechtliches, der Geschäftsführung ohne Auftrag ähnliches, gesetzliches Schuldverhältnis. Ebenso wie Eltern, Vormund und Pfleger steht auch dem Betreuer die ihm verliehene Rechtsmacht als fremdnützige Befugnis, als ¿Pflichtrecht¿ zu. Anders als die Eltern, denen das Elternrecht nach Art. 6 Abs.2 S.1 GG als natürliches Recht zusteht, leitet der Betreuer diese Befugnisse aber aus einer staatlichen Verleihung ab. Er handelt somit unter der Aufsicht des Staates. Das Rechts-verhältnis zwischen Betreuer und Betroffenem gehört zwar zum Privatrecht, aber die staatlichen Behörden sind aufgrund der Bestellung von vornherein am Verfahren beteiligt. Die staatliche Aufsicht ist eine hoheitliche Aufgabe, die der Staat so wahrnehmen muss, dass die grundrechtlich garantierten Rechtsgüter des Be-treuten auch dem Betreuer gegenüber effektiv geschützt werden. Die Bedeutung der Grundrechte des Betreuten erschöpft sich aber keineswegs auf das Verhältnis zum Betreuer. Dem Betroffe-nen wird ja gerade deswegen ein Betreuer zur Seite gestellt, weil er seine Rechte nicht in ausreichendem Umfang selbst vertreten kann. Der Betreuer ist daher gleichzeitig Sachwalter der Grund-rechte des Betreuten und kraft seines Amtes berufen, diese der staatlichen Gewalt gegenüber geltend zu machen. Es entsteht so ein Dreiecksverhältnis, in dem die wechselseitige Kontrolle des Betreuers durch staatliche Aufsicht und des Handelns der Staats-gewalt durch den Betreuer den Grundrechten des Betreuten zur möglichst effektiven Durchsetzung verhelfen sollen. II. Frage In dieser Diplomarbeit soll die Frage untersucht und letztendlich beantwortet werden, welche Maßnahmen das Vormundschaftsgericht im Rahmen der Aufsichtspflicht ergreifen kann. Des Weiteren soll festgestellt werden, in wie vielen Fällen die untersuchten Vormundschaftsgerichte in dem Untersuchungszeitraum durch Aufsichtsmaßnahmen eingreifen mussten. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20070805, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Werle, Stephan, Auflage: 07004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638728089, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 (Sehr gut), Universität Hamburg (Institut für Ostrechtforschung), Veranstaltung: Staatsrecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Themenhausarbeit ist der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa zu vergleichen. Meine Leitfrage lautet dabei: Falls es Unterschiede in dem Begriff der Menschenwürde in diesen Texten gibt, was sind die Gründe dafür? Diese Fragestellung wird dadurch begründet, dass es zwischen den zu vergleichenden Dokumenten eine Zeitspanne von mehr als 50 Jahren liegt ¿ das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1949 rechtskräftig, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde im Jahr 2000 von den Mitgliedsländer feierlich erklärt und der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist im Moment zwar als Text fertig und von vielen Mitgliedsländern der Europäischen Union ratifiziert, aber noch nicht als ein völkerrechtliches Vertrag geltend ¿ und der Rechtscharakter dieser Dokumente sich voneinander unterscheidet. Diese Arbeit beginnt mit der für den Vergleich nützlichen Darstellung der Begriffsgeschichte der Menschenwürde. Danach wird die Menschenwürde als Verfassungsbegriff im Allgemeinen erörtert. Im dritten Teil komme ich zu dem Grundgesetz. Bei allen drei zu behandelnden Dokumenten fand ich sinnvoll die Entstehungsgeschichte kurz und knapp einzugehen, da der Hintergrund eine Rolle bei dem daraus resultierenden Text spielt. Nicht nur wegen des Lerneffekts habe ich bei dem Grundgesetz und der Charta zusätzlich die Grundrechte im Generellen behandelt, sonst hätte ich die Stellung der Menschenwürde in den Dokumenten ja nur begrenzt betrachten können. Im Abschluss zum dritten Teil komme ich zu der Menschenwürde im Grundgesetz. Hier wird die rechtliche Stellung der Menschenwürde im Grundgesetz dargestellt, wie die Menschenwürde geschützt wird, gefolgt von den Grundrechtträgern und -verpflichteten und die Beziehung zwischen der Menschenwürde und den Menschenrechten. Im vierten Teil werde ich die Charta behandeln. Nach der Entstehungsgeschichte folgt die Darstellung der Grundrechte in der Charta und abschließend wird die Menschenwürde in der Charta besprochen. Vor dem Vergleich werde ich noch im fünften Teil die EU-Verfassung angehen. Gleich nach dem Entstehungs- und Ratifizierungsprozess werde ich mich mit der Menschenwürde in der EU-Verfassung beschäftigen. (Huikuri, Salla)
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 (Sehr gut), Universität Hamburg (Institut für Ostrechtforschung), Veranstaltung: Staatsrecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Themenhausarbeit ist der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa zu vergleichen. Meine Leitfrage lautet dabei: Falls es Unterschiede in dem Begriff der Menschenwürde in diesen Texten gibt, was sind die Gründe dafür? Diese Fragestellung wird dadurch begründet, dass es zwischen den zu vergleichenden Dokumenten eine Zeitspanne von mehr als 50 Jahren liegt ¿ das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1949 rechtskräftig, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde im Jahr 2000 von den Mitgliedsländer feierlich erklärt und der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist im Moment zwar als Text fertig und von vielen Mitgliedsländern der Europäischen Union ratifiziert, aber noch nicht als ein völkerrechtliches Vertrag geltend ¿ und der Rechtscharakter dieser Dokumente sich voneinander unterscheidet. Diese Arbeit beginnt mit der für den Vergleich nützlichen Darstellung der Begriffsgeschichte der Menschenwürde. Danach wird die Menschenwürde als Verfassungsbegriff im Allgemeinen erörtert. Im dritten Teil komme ich zu dem Grundgesetz. Bei allen drei zu behandelnden Dokumenten fand ich sinnvoll die Entstehungsgeschichte kurz und knapp einzugehen, da der Hintergrund eine Rolle bei dem daraus resultierenden Text spielt. Nicht nur wegen des Lerneffekts habe ich bei dem Grundgesetz und der Charta zusätzlich die Grundrechte im Generellen behandelt, sonst hätte ich die Stellung der Menschenwürde in den Dokumenten ja nur begrenzt betrachten können. Im Abschluss zum dritten Teil komme ich zu der Menschenwürde im Grundgesetz. Hier wird die rechtliche Stellung der Menschenwürde im Grundgesetz dargestellt, wie die Menschenwürde geschützt wird, gefolgt von den Grundrechtträgern und -verpflichteten und die Beziehung zwischen der Menschenwürde und den Menschenrechten. Im vierten Teil werde ich die Charta behandeln. Nach der Entstehungsgeschichte folgt die Darstellung der Grundrechte in der Charta und abschließend wird die Menschenwürde in der Charta besprochen. Vor dem Vergleich werde ich noch im fünften Teil die EU-Verfassung angehen. Gleich nach dem Entstehungs- und Ratifizierungsprozess werde ich mich mit der Menschenwürde in der EU-Verfassung beschäftigen. , Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 (Sehr gut), Universität Hamburg (Institut für Ostrechtforschung), Veranstaltung: Staatsrecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Themenhausarbeit ist der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa zu vergleichen. Meine Leitfrage lautet dabei: Falls es Unterschiede in dem Begriff der Menschenwürde in diesen Texten gibt, was sind die Gründe dafür? Diese Fragestellung wird dadurch begründet, dass es zwischen den zu vergleichenden Dokumenten eine Zeitspanne von mehr als 50 Jahren liegt ¿ das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1949 rechtskräftig, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde im Jahr 2000 von den Mitgliedsländer feierlich erklärt und der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist im Moment zwar als Text fertig und von vielen Mitgliedsländern der Europäischen Union ratifiziert, aber noch nicht als ein völkerrechtliches Vertrag geltend ¿ und der Rechtscharakter dieser Dokumente sich voneinander unterscheidet. Diese Arbeit beginnt mit der für den Vergleich nützlichen Darstellung der Begriffsgeschichte der Menschenwürde. Danach wird die Menschenwürde als Verfassungsbegriff im Allgemeinen erörtert. Im dritten Teil komme ich zu dem Grundgesetz. Bei allen drei zu behandelnden Dokumenten fand ich sinnvoll die Entstehungsgeschichte kurz und knapp einzugehen, da der Hintergrund eine Rolle bei dem daraus resultierenden Text spielt. Nicht nur wegen des Lerneffekts habe ich bei dem Grundgesetz und der Charta zusätzlich die Grundrechte im Generellen behandelt, sonst hätte ich die Stellung der Menschenwürde in den Dokumenten ja nur begrenzt betrachten können. Im Abschluss zum dritten Teil komme ich zu der Menschenwürde im Grundgesetz. Hier wird die rechtliche Stellung der Menschenwürde im Grundgesetz dargestellt, wie die Menschenwürde geschützt wird, gefolgt von den Grundrechtträgern und -verpflichteten und die Beziehung zwischen der Menschenwürde und den Menschenrechten. Im vierten Teil werde ich die Charta behandeln. Nach der Entstehungsgeschichte folgt die Darstellung der Grundrechte in der Charta und abschließend wird die Menschenwürde in der Charta besprochen. Vor dem Vergleich werde ich noch im fünften Teil die EU-Verfassung angehen. Gleich nach dem Entstehungs- und Ratifizierungsprozess werde ich mich mit der Menschenwürde in der EU-Verfassung beschäftigen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20080605, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Huikuri, Salla, Auflage: 08003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 36, Keyword: Begriff; Deutschland; Grundrechte; Staatsrecht, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 68, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638057943, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,
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Studienarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Fachbereich Sozialpädagogik), Veranstaltung: Projekt Sucht & Drogen, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach üblichen Statistiken (Blaues Kreuz, 1987) sind in der Bundesrepublik Deutschland 1,8 Millionen, also etwa drei Prozent aller Bundesbürger, alkoholabhängig. Da aber die meisten Alkoholiker nicht alleine leben, sondern Familie haben, sind 4 bis 5 Millionen Angehörige unmittelbar vom Alkoholismus betroffen. Alkoholabhängigkeit tritt meist im mittleren Lebensalter auf, zu einer Zeit in der Kinder aufwachsen und erzogen werden, was auf das Ausmaß des Problems für die beteiligten Kinder bzw. Jugendlichen hindeuten soll. Während in der Literatur hauptsächlich auf die Auswirkungen alkoholauffälliger Familien auf die Entwicklung im Kindesalter eingegangen wird, fehlen für den Bereich des Jugendalters jedoch zuverlässige Untersuchungen. Ziel meiner Arbeit ist es daher, verstärkt auf die betroffenen Jugendlichen einzugehen und von ihnen selbst zu erfahren, wie sie versucht haben mit der elterlichen Sucht umzugehen. Zunächst werden jedoch die für mein Thema relevanten Ausgangspunkte und Problemstellungen besprochen bzw. Definitionen zur Hauptthematik festgelegt. In der familientherapeutischen Literatur zu Suchtproblemen wird heute weitgehend davon ausgegangen, daß Abhängigkeit nicht nur ein individuelles Problem, sondern immer auch ein Familienproblem darstellt. Daher soll im Rahmen dieser Arbeit die Alkoholismusfamilie nach systemischen Gesichtspunkten betrachtet werden. Anschließend werden die Auswirkungen des Alkoholmißbrauchs besprochen, wobei zwischen den Auswirkungen auf die Familie als Ganzes und den Auswirkungen auf die Kinder unterschieden wird. Die in diesem Kapitel beschriebenen Folgen für die Kinder können, wegen der fehlenden Unterscheidung in der vorhandenen Fachliteratur, zumindest auch für das frühe Jugendalter gelten. Bevor ich dann näher auf die Entwicklung Jugendlicher in alkoholbelasteten Familien eingehe, soll anhand des Entwicklungsaufgabenkonzeptes von DREHER & DREHER (1985a) aufgezeigt werden, welche Aufgaben und Erwartungen für die Adoleszenz geltend gemacht werden. Wenn auch die von ihnen aufgestellten Entwicklungsaufgaben als Gebrauchsanleitung für das Erreichen eines Entwicklungszieles mißverstanden werden können, haben sie dennoch einige ¿Meilensteine¿ für den Entwicklungsabschnitt Adoleszenz zusammengetragen. Nach den dargestellten Entwicklungsaufgaben wird der Frage nachgegangen, inwiefern Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien in ihrer Entwicklung beeinflußt werden. Dieser Beitrag kann nur einen skizzenhaften Einblick geben, da wie bereits erwähnt, wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zu diesem Aspekt weitgehend fehlen. Eine Kategorienentwicklung zur Erstellung eines Interviewleitfaden soll erste Hinweise für die Durchführung einer möglichen empirischen Untersuchung im Feld Familie geben, die auf die Erfahrungen Jugendlicher in einem alkoholbelasteten Familiensystem abzielen und aufzeigen, wie diese Erfahrungen wahrgenommen und verarbeitet werden. Dieser Interviewleitfaden kann als Vorlage für weiterführende empirische Forschungsarbeiten dienen. Anhand dieses teilstrukturierten Gesprächsleitfadens ist es möglich empirisch in Erhebungsstudien die folgenden Schwerpunktthemen herauszuarbeiten: ¿ Wahrnehmung der elterlichen Alkoholprobleme; ¿ Auswirkungen der elterlichen Alkoholprobleme; ¿ Bewältigungsversuche der ganzen Familie. (Nungäßer, Ralf-Peter)
Studienarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Fachbereich Sozialpädagogik), Veranstaltung: Projekt Sucht & Drogen, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach üblichen Statistiken (Blaues Kreuz, 1987) sind in der Bundesrepublik Deutschland 1,8 Millionen, also etwa drei Prozent aller Bundesbürger, alkoholabhängig. Da aber die meisten Alkoholiker nicht alleine leben, sondern Familie haben, sind 4 bis 5 Millionen Angehörige unmittelbar vom Alkoholismus betroffen. Alkoholabhängigkeit tritt meist im mittleren Lebensalter auf, zu einer Zeit in der Kinder aufwachsen und erzogen werden, was auf das Ausmaß des Problems für die beteiligten Kinder bzw. Jugendlichen hindeuten soll. Während in der Literatur hauptsächlich auf die Auswirkungen alkoholauffälliger Familien auf die Entwicklung im Kindesalter eingegangen wird, fehlen für den Bereich des Jugendalters jedoch zuverlässige Untersuchungen. Ziel meiner Arbeit ist es daher, verstärkt auf die betroffenen Jugendlichen einzugehen und von ihnen selbst zu erfahren, wie sie versucht haben mit der elterlichen Sucht umzugehen. Zunächst werden jedoch die für mein Thema relevanten Ausgangspunkte und Problemstellungen besprochen bzw. Definitionen zur Hauptthematik festgelegt. In der familientherapeutischen Literatur zu Suchtproblemen wird heute weitgehend davon ausgegangen, daß Abhängigkeit nicht nur ein individuelles Problem, sondern immer auch ein Familienproblem darstellt. Daher soll im Rahmen dieser Arbeit die Alkoholismusfamilie nach systemischen Gesichtspunkten betrachtet werden. Anschließend werden die Auswirkungen des Alkoholmißbrauchs besprochen, wobei zwischen den Auswirkungen auf die Familie als Ganzes und den Auswirkungen auf die Kinder unterschieden wird. Die in diesem Kapitel beschriebenen Folgen für die Kinder können, wegen der fehlenden Unterscheidung in der vorhandenen Fachliteratur, zumindest auch für das frühe Jugendalter gelten. Bevor ich dann näher auf die Entwicklung Jugendlicher in alkoholbelasteten Familien eingehe, soll anhand des Entwicklungsaufgabenkonzeptes von DREHER & DREHER (1985a) aufgezeigt werden, welche Aufgaben und Erwartungen für die Adoleszenz geltend gemacht werden. Wenn auch die von ihnen aufgestellten Entwicklungsaufgaben als Gebrauchsanleitung für das Erreichen eines Entwicklungszieles mißverstanden werden können, haben sie dennoch einige ¿Meilensteine¿ für den Entwicklungsabschnitt Adoleszenz zusammengetragen. Nach den dargestellten Entwicklungsaufgaben wird der Frage nachgegangen, inwiefern Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien in ihrer Entwicklung beeinflußt werden. Dieser Beitrag kann nur einen skizzenhaften Einblick geben, da wie bereits erwähnt, wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zu diesem Aspekt weitgehend fehlen. Eine Kategorienentwicklung zur Erstellung eines Interviewleitfaden soll erste Hinweise für die Durchführung einer möglichen empirischen Untersuchung im Feld Familie geben, die auf die Erfahrungen Jugendlicher in einem alkoholbelasteten Familiensystem abzielen und aufzeigen, wie diese Erfahrungen wahrgenommen und verarbeitet werden. Dieser Interviewleitfaden kann als Vorlage für weiterführende empirische Forschungsarbeiten dienen. Anhand dieses teilstrukturierten Gesprächsleitfadens ist es möglich empirisch in Erhebungsstudien die folgenden Schwerpunktthemen herauszuarbeiten: ¿ Wahrnehmung der elterlichen Alkoholprobleme; ¿ Auswirkungen der elterlichen Alkoholprobleme; ¿ Bewältigungsversuche der ganzen Familie. , Studienarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Fachbereich Sozialpädagogik), Veranstaltung: Projekt Sucht & Drogen, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach üblichen Statistiken (Blaues Kreuz, 1987) sind in der Bundesrepublik Deutschland 1,8 Millionen, also etwa drei Prozent aller Bundesbürger, alkoholabhängig. Da aber die meisten Alkoholiker nicht alleine leben, sondern Familie haben, sind 4 bis 5 Millionen Angehörige unmittelbar vom Alkoholismus betroffen. Alkoholabhängigkeit tritt meist im mittleren Lebensalter auf, zu einer Zeit in der Kinder aufwachsen und erzogen werden, was auf das Ausmaß des Problems für die beteiligten Kinder bzw. Jugendlichen hindeuten soll. Während in der Literatur hauptsächlich auf die Auswirkungen alkoholauffälliger Familien auf die Entwicklung im Kindesalter eingegangen wird, fehlen für den Bereich des Jugendalters jedoch zuverlässige Untersuchungen. Ziel meiner Arbeit ist es daher, verstärkt auf die betroffenen Jugendlichen einzugehen und von ihnen selbst zu erfahren, wie sie versucht haben mit der elterlichen Sucht umzugehen. Zunächst werden jedoch die für mein Thema relevanten Ausgangspunkte und Problemstellungen besprochen bzw. Definitionen zur Hauptthematik festgelegt. In der familientherapeutischen Literatur zu Suchtproblemen wird heute weitgehend davon ausgegangen, daß Abhängigkeit nicht nur ein individuelles Problem, sondern immer auch ein Familienproblem darstellt. Daher soll im Rahmen dieser Arbeit die Alkoholismusfamilie nach systemischen Gesichtspunkten betrachtet werden. Anschließend werden die Auswirkungen des Alkoholmißbrauchs besprochen, wobei zwischen den Auswirkungen auf die Familie als Ganzes und den Auswirkungen auf die Kinder unterschieden wird. Die in diesem Kapitel beschriebenen Folgen für die Kinder können, wegen der fehlenden Unterscheidung in der vorhandenen Fachliteratur, zumindest auch für das frühe Jugendalter gelten. Bevor ich dann näher auf die Entwicklung Jugendlicher in alkoholbelasteten Familien eingehe, soll anhand des Entwicklungsaufgabenkonzeptes von DREHER & DREHER (1985a) aufgezeigt werden, welche Aufgaben und Erwartungen für die Adoleszenz geltend gemacht werden. Wenn auch die von ihnen aufgestellten Entwicklungsaufgaben als Gebrauchsanleitung für das Erreichen eines Entwicklungszieles mißverstanden werden können, haben sie dennoch einige ¿Meilensteine¿ für den Entwicklungsabschnitt Adoleszenz zusammengetragen. Nach den dargestellten Entwicklungsaufgaben wird der Frage nachgegangen, inwiefern Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien in ihrer Entwicklung beeinflußt werden. Dieser Beitrag kann nur einen skizzenhaften Einblick geben, da wie bereits erwähnt, wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zu diesem Aspekt weitgehend fehlen. Eine Kategorienentwicklung zur Erstellung eines Interviewleitfaden soll erste Hinweise für die Durchführung einer möglichen empirischen Untersuchung im Feld Familie geben, die auf die Erfahrungen Jugendlicher in einem alkoholbelasteten Familiensystem abzielen und aufzeigen, wie diese Erfahrungen wahrgenommen und verarbeitet werden. Dieser Interviewleitfaden kann als Vorlage für weiterführende empirische Forschungsarbeiten dienen. Anhand dieses teilstrukturierten Gesprächsleitfadens ist es möglich empirisch in Erhebungsstudien die folgenden Schwerpunktthemen herauszuarbeiten: ¿ Wahrnehmung der elterlichen Alkoholprobleme; ¿ Auswirkungen der elterlichen Alkoholprobleme; ¿ Bewältigungsversuche der ganzen Familie. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20080307, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Nungäßer, Ralf-Peter, Auflage: 08002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 52, Keyword: Projekt; Sucht; Drogen, Warengruppe: HC/Sozialpädagogik, Fachkategorie: Pädagogik: Theorie und Philosopie, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 5, Gewicht: 90, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638018791, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,
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Rechtsschutzversicherung für Anfänger , Zum Werk Dieser Band bereitet die Thematik der Rechtsschutzversicherung für junge Rechtsanwälte sowie insbesondere auch für Auszubildende, Berufsanfänger und "Nichtjuristen" im Kanzleidienst und in der Versicherungsbranche (Rechtsanwaltsfachangestellte und Versicherungskaufleute) kurz, verständlich und übersichtlich auf. Mit dem Werk wird daher für denjenigen, der sich mit Fragen des Rechtsschutzversicherungsrechts auseinander zu setzen hat, gleichermaßen ein Einstieg in die Materie als auch ein Überblick über Voraussetzungen und Umfang des Rechtsschutzes ermöglicht. Es werden - soweit ersichtlich erstmalig in einem solchen Werk zur Rechtsschutzversicherung - Schritt für Schritt unter Heranziehung zahlreicher Beispiele die Grundlagen und Gedankenschritte zur richtigen Einordnung der beabsichtigten Interessenwahrnehmung in das Schema der Rechtsschutzversicherungsbedingungen erläutert. Schließlich dient der Titel durch die Aufnahme entsprechender Checklisten bzw. Übersichten auch dazu, dem Leser einen schnellen Überblick über die Reichweite der Rechtsschutzdeckung zu vermitteln. Aufgenommen sind eine Reihe von Hinweisen und Tipps, welche die praktische Rechtsschutzabwicklung aus Sicht des Anwalts betreffen. Vorteile auf einen Blick - Rechtsschutzversicherung kompakt und verständlich erläutert - nicht nur für (Voll-) Juristen - mit vielen Checklisten, Übersichten, Beispielen und Tipps - inklusive Glossar zu den häufigsten Fachbegriffen Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die ARB 2012. Daneben sind die zahlreichen aktuellen Entscheidungen des BGH zur Rechtsschutzversicherung eingearbeitet. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Auszubildende, Berufsanfänger, Juristen und "Nichtjuristen" im Kanzleidienst und in der Versicherungsbranche. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20170920, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Klausurenlehre für Anfänger und Fortgeschrittene##, Autoren: Schneider, Klaus, Auflage: 17002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Versicherungsrecht; ARB; Deckung; Deckungszusage; RVG; Rechtsanwalt, Fachschema: Rechtsschutz~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Rechtssysteme: Allgemeines~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXVII, Seitenanzahl: 263, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 238, Breite: 159, Höhe: 22, Gewicht: 529, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406604454, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1617781
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Das Risiko von Deckungslücken durch die Wissens- und Verhaltenszurechnung in der D&O-Versicherung (Thole, Katharina)
Das Risiko von Deckungslücken durch die Wissens- und Verhaltenszurechnung in der D&O-Versicherung , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230504, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Düsseldorfer Reihe#51#, Autoren: Thole, Katharina, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Anfechtungsverzicht; D&O-Versicherung; DR; Deckungslücke; Düsseldorfer Reihe; Gruppenpolice; Jura; Looschelders; Managerhaftung; Severability-Klausel; Thole; VVW; Verlag Versicherungswirtschaft; Versicherung für fremde Rechnung; Wissenszurechnung; Wissentlichkeitsklausel; § 47 VVG, Warengruppe: TB/Recht/Sonstiges, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXIV, Seitenanzahl: 482, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: VVW-Verlag Versicherungs., Verlag: VVW-Verlag Versicherungs., Verlag: Verlag Versicherungswirtschaft GmbH & Co. KG, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 36, Gewicht: 732, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,
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Die zunehmende Individualisierung in unserer Gesellschaft hat nicht zu unterschätzende Konsequenzen für Versicherungsunternehmen. Zudem veränderten die Liberalisierungen vom Juli 1994 die Marktlage im Bereich des Privatkundengeschäftes. Um ihre Ziele zu erreichen, müssen Versicherungsunternehmen die Veränderungen innerhalb ihrer Umwelt daher verstärkt analysieren und in ihre strategischen Entscheidungsprozesse einbeziehen. Eine Neuorientierung des Marketing ist unumgänglich. Auf der Basis eines gesellschaftsorientierten Marketing-Ansatzes untersucht Harald Popp die Chancen und Risiken für Unternehmen der Privatversicherung. Verzeichnis: Auf der Basis eines gesellschaftsorientierten Marketing-Ansatzes untersucht Harald Popp die Chancen und Risiken für Unternehmen der Privatversicherung. , Konsequenzen für ein gesellschaftsorientiertes Versicherungsmarketing , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1997, Erscheinungsjahr: 19970313, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Titel der Reihe: Versicherung und Risikoforschung##, Auflage/Ausgabe: 1997, Seitenzahl/Blattzahl: 328, Keyword: Marketing; Privatkundengeschäft, Fachschema: Absatz / Marketing~Marketing~Vermarktung~Versicherung - Versicherungskaufmann, Imprint-Titels: Versicherung und Risikoforschung, Warengruppe: HC/Wirtschaft/Einzelne Wirtschaftszweige, Fachkategorie: Betriebswirtschaft und Management, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Gabler Verlag, Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 18, Gewicht: 426, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783322913180, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,
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Wer erobert die Welt? Wenn sich 2-5 Spieler ab 10 Jahren einen strategischen Kampf auf dem Spielbrett liefern, ist Risiko angesagt. Diese Neuauflage des unangefochtenen Brettspielklassikers versetzt die Spieler in eine Zeit mächtiger Befehlshaber, wagemutiger Feldzüge und auch Niederlagen. Mit einem aufwendig gestalteten Spielplan in nostalgischem Look, detailreichen Spielfiguren, geheimen Missionskarten und Kartonkisten als praktische Materiallager ist diese Edition des berühmten Strategiespiels ein Muss für Risiko-Fans. Bei Risiko setzen die Spieler ihre Armeen taktisch klug auf das Spielbrett, um diese Gebiete strategisch geschickt zu besetzen. Doch während sie versuchen, weitere Ländereien zu erobern, sind die gegnerischen Armeen schon in Stellung. Mit Infanterie, Kavallerie und Artillerie marschieren sie ein und greifen an. Eine riskante Schlacht beginnt und da die Kämpfe mit Würfeln ausgefochten werden, weiß niemand, welche unvorhersehbaren Ereignisse eintreffen, und wer
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Wann Nutzungsausfall geltend machen?
Du kannst Nutzungsausfall geltend machen, wenn dein Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne vorübergehend nicht genutzt werden kann und du dadurch einen finanziellen Schaden hast. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn du auf dein Auto angewiesen bist, um zur Arbeit zu kommen, und nun auf andere Transportmittel angewiesen bist. Es ist wichtig, dass du den Nutzungsausfall nachweisen kannst, zum Beispiel durch eine Bestätigung deines Arbeitgebers über entgangene Arbeitszeiten. In der Regel kannst du den Nutzungsausfall über die gegnerische Versicherung oder deine eigene Kaskoversicherung geltend machen. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Bedingungen und Fristen zu informieren, um sicherzustellen, dass dein Anspruch gültig ist.
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Wer kann Pflichtteil geltend machen?
Der Pflichtteil kann von gesetzlichen Erben geltend gemacht werden, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden. Dazu gehören in erster Linie die Kinder des Verstorbenen sowie der Ehepartner. Auch Enkelkinder können unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflichtteil einfordern. Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteil nur unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden kann und dass die genauen Anspruchsberechtigten je nach nationalen Erbrechtsregelungen variieren können. In Deutschland beispielsweise ist der Pflichtteil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
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Wer kann Mehrwertsteuer geltend machen?
Wer kann Mehrwertsteuer geltend machen? Die Mehrwertsteuer kann grundsätzlich von Unternehmen geltend gemacht werden, die steuerpflichtige Umsätze tätigen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen, die Mehrwertsteuer auf ihren Einnahmen erheben und gleichzeitig die Mehrwertsteuer auf ihren Ausgaben zurückfordern können. Privatpersonen hingegen können die Mehrwertsteuer nicht geltend machen, da sie keine steuerpflichtigen Umsätze generieren. Es ist wichtig, dass Unternehmen die erforderlichen Belege und Dokumente für ihre Ausgaben aufbewahren, um die Mehrwertsteuer geltend machen zu können.
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Was bedeutet Vorsteuerabzug geltend machen?
Was bedeutet Vorsteuerabzug geltend machen? Der Vorsteuerabzug bezieht sich auf die Möglichkeit, die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen für betriebliche Ausgaben gezahlt hat, von der an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer abzuziehen. Unternehmen können somit die Vorsteuer, die sie auf Einkäufe und Dienstleistungen gezahlt haben, als Betriebsausgaben geltend machen und so ihre Steuerlast reduzieren. Dies dient dazu, die Doppelbesteuerung von Unternehmen zu vermeiden und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Vorsteuerabzug ist ein wichtiger Bestandteil des Umsatzsteuersystems und hilft Unternehmen, ihre Liquidität zu verbessern.
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Was bedeutet Vorsteuer geltend machen?
"Was bedeutet Vorsteuer geltend machen?" Vorsteuer bezieht sich auf die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen für Einkäufe von Waren und Dienstleistungen zahlt. Durch das Geltendmachen der Vorsteuer kann ein Unternehmen diese gezahlte Umsatzsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Dies geschieht in der Regel durch die Vorsteuererklärung, in der die gezahlte Vorsteuer aufgelistet wird. Auf diese Weise kann das Unternehmen die tatsächliche Umsatzsteuerlast reduzieren und somit seine Steuerbelastung verringern. Es ist wichtig, dass Unternehmen die Voraussetzungen für das Geltendmachen der Vorsteuer beachten, um mögliche Steuerrisiken zu vermeiden.
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Wer kann Verpflegungsmehraufwand geltend machen?
Wer kann Verpflegungsmehraufwand geltend machen? Verpflegungsmehraufwand kann von Arbeitnehmern geltend gemacht werden, die beruflich unterwegs sind und dadurch zusätzliche Verpflegungskosten haben. Dies betrifft beispielsweise Dienstreisen, Fortbildungen oder Tagungen. Selbstständige können Verpflegungsmehraufwand ebenfalls geltend machen, wenn sie beruflich unterwegs sind. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen und Höchstbeträge, die beachtet werden müssen. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Regelungen und Bedingungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich absetzbar sind.
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Wer kann Eigenbedarf geltend machen?
Eigenbedarf kann in der Regel vom Vermieter oder von nahen Verwandten geltend gemacht werden, die beabsichtigen, die Wohnung selbst zu nutzen. Dazu zählen in der Regel Eltern, Kinder oder Geschwister des Vermieters. Es muss ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Wohnung bestehen, zum Beispiel wenn der Vermieter oder die Verwandten selbst dort einziehen möchten. Es ist wichtig, dass der Eigenbedarf rechtzeitig und ordnungsgemäß angekündigt wird und die Kündigungsfristen eingehalten werden. Mieter können den Eigenbedarf jedoch überprüfen lassen, um sicherzustellen, dass er rechtmäßig ist.
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Kann Vermieter mietausfall geltend machen?
Kann Vermieter mietausfall geltend machen, wenn ein Mieter seine Miete nicht zahlt oder die Wohnung vorzeitig verlässt? Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, bei Zahlungsausfällen oder vorzeitigem Auszug des Mieters Schadensersatz in Form von Mietausfall geltend zu machen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Vermieter nachweisen kann, dass tatsächlich ein Mietausfall entstanden ist und er alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Wohnung anderweitig zu vermieten. Es ist ratsam, im Mietvertrag entsprechende Regelungen zum Thema Mietausfall und Schadensersatz festzuhalten, um im Falle eines Falles rechtlich abgesichert zu sein. Letztendlich sollte im Streitfall ein Anwalt hinzugezogen werden, um die rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche zu klären.
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Wer darf Vorsteuer geltend machen?
Wer darf Vorsteuer geltend machen? Vorsteuer kann grundsätzlich von Unternehmern geltend gemacht werden, die steuerpflichtige Umsätze tätigen. Das bedeutet, dass nur Unternehmen, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, Vorsteuer geltend machen können. Privatpersonen oder Unternehmen, die steuerfreie Umsätze erzielen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Vorsteuererstattung. Es ist wichtig, dass die Vorsteuer korrekt dokumentiert und in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben wird, um mögliche Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Unternehmen sollten daher darauf achten, alle relevanten Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren.
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Wann mache ich Vorsteuer geltend?
Du kannst die Vorsteuer geltend machen, wenn du als Unternehmer Waren oder Dienstleistungen für dein Unternehmen einkaufst, für die Umsatzsteuer anfällt. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du selbst gezahlt hast, wenn du Eingangsrechnungen erhältst. Um die Vorsteuer geltend zu machen, musst du ein Unternehmer sein, der Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt. Es ist wichtig, dass die Eingangsrechnungen ordnungsgemäß ausgestellt sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Vorsteuer wird dann in deiner Umsatzsteuervoranmeldung gegen die Umsatzsteuer verrechnet, die du auf deine eigenen Umsätze berechnet hast.
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Wie mache ich Nutzungsausfallentschädigung geltend?
Um Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen, musst du nachweisen, dass du dein Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Reparatur nicht nutzen konntest. Dazu solltest du alle relevanten Unterlagen wie Reparaturrechnungen, Gutachten und Mietwagenrechnungen sammeln. Anschließend kannst du die Nutzungsausfallentschädigung bei der Versicherung des Unfallverursachers oder bei deiner eigenen Kaskoversicherung beantragen. Es ist wichtig, alle Fristen einzuhalten und die Ansprüche klar und nachvollziehbar zu dokumentieren. Falls es zu Problemen oder Unstimmigkeiten kommt, kann es hilfreich sein, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
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Wer kann Verlustvortrag geltend machen?
Wer kann Verlustvortrag geltend machen? Der Verlustvortrag kann von Steuerpflichtigen geltend gemacht werden, die Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten erzielen, wie zum Beispiel aus selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Dabei können Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnet werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Es ist wichtig, dass die Verluste ordnungsgemäß dokumentiert und beim Finanzamt angegeben werden, um den Verlustvortrag nutzen zu können. In einigen Fällen kann auch eine Verlustbescheinigung erforderlich sein, um den Verlustvortrag geltend zu machen.